Für CFOs & Geschäftsführer

Finanzen, Steuern und Recht für eine rechtssichere Umsetzung bis ins Detail.

Wir übernehmen die Haftung für die fachgerechte Auswahl, die steuerliche Optimierung und die rechtskonforme Umsetzung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.

Haftungsminimierung

So schließt HORBACH Ihre Arbeitgeber-Haftung weitestgehend aus

Drei dokumentierte Säulen, die Sie vor Beratungs-, Auswahl- und Aufklärungshaftung schützen.

Unabhängige Beratung

Wir beraten produktneutral aus 150+ Tarifen - dokumentiert und nachvollziehbar. Damit minimieren Sie Auswahl- und Beratungshaftung.

Rechtssichere Verträge

Versorgungsordnung, Rahmenvertrag und Entgeltumwandlungsvereinbarung - juristisch geprüft nach aktueller BAG-Rechtsprechung.

Volle Dokumentation

Lückenlose Beratungsprotokolle, Aufklärungsnachweise und Compliance-Reports - Sie sind im Audit jederzeit auskunftsfähig.

Steuerliche Vorteile

§ 3 Nr. 63 EStG: verständlich erklärt

Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (2026: 644 € / Monat) und bis zu 4 % sozialabgabenfrei (2026: 322 € / Monat) - aktueller Stand 2026.

  • Brutto-Entgeltumwandlung reduziert das zu versteuernde Einkommen.
  • Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten (ca. 20 % SV-Abgaben).
  • Mitarbeiter zahlt aus Brutto - Netto-Effekt nur ca. 50 % des Beitrags.
  • Doppelte Förderung möglich (Riester innerhalb der bAV).

Beispiel-Rechnung

Bruttobeitrag MA / Monat200,00 €
Steuerersparnis MA−60,00 €
SV-Ersparnis MA−40,00 €
Netto-Aufwand MA100,00 €
AG-Zuschuss (15 %)+30,00 €
AG SV-Ersparnis (ca. 20 %)+40,00 €
Netto-Effekt für AG+10,00 €

Vereinfachte Modellrechnung. Tatsächliche Werte abhängig von Steuerklasse, Krankenkasse und Brutto-Einkommen.

Einsparungs-Vergleich

Mit vs. ohne bAV - die Zahlen im Direktvergleich

Beispiel: 50 Mitarbeiter, 100 € Bruttobeitrag pro Monat. Werte gerundet.

PositionOhne bAVMit HORBACH bAVDifferenz p.a.
Brutto-Lohnsumme (5.000 € × 50 MA × 12)3.000.000 €2.940.000 €−60.000 €
Sozialabgaben Arbeitgeber (ca. 20 %)600.000 €588.000 €−12.000 €
Gesetzlicher AG-Zuschuss (15 %)0 €9.000 €+9.000 €
Bürokratie- & Beratungskostenca. 8.000 €0 €−8.000 €
Netto-Liquiditäts-Vorteil p.a.+11.000 €

Gesetzliche Grundlagen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Seit 2018 verpflichtet das BRSG Arbeitgeber zu einem Zuschuss bei Entgeltumwandlung - und schafft neue Chancen.

15 % Pflichtzuschuss

Seit 2022 für alle bestehenden Entgeltumwandlungen verpflichtend.

SV-Ersparnis weitergeben

Der gesetzliche Zuschuss entspricht der eingesparten Sozialabgabe.

Sozialpartnermodell

Tarifvertragliche bAV ohne Garantien - höhere Renditechancen.

Geringverdiener-Förderung

Bis 960 € p.a. staatlicher Zuschuss für MA bis 2.575 € brutto.

Staatliche bAV-Förderungen

Drei Förderhebel, die Ihre bAV kostenneutral machen

Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge mit konkreten Zuschüssen und Abgaben­ersparnissen - für Arbeitgeber wie für Mitarbeiter.

§ 100 EStG

Geringverdiener-Förderung

Bis zu 288 € p.a. geschenkt vom Staat

Für Mitarbeiter mit bis zu 2.575 € Bruttogehalt erhält der Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss von 30 % auf den bAV-Beitrag - direkt verrechnet über die Lohnsteuer.

  • Zielgruppe: MA bis 2.575 € brutto/Monat
  • 30 % staatlicher Zuschuss auf den AG-Beitrag
  • Bis zu 288 € pro Mitarbeiter pro Jahr
  • Verrechnung direkt über die Lohnsteuer-Anmeldung
Kostenneutral

Lohnnebenkosten-Ersparnis

ca. 20 % SV-Ersparnis refinanzieren den AG-Zuschuss

Die durch die Entgeltumwandlung eingesparten Sozialabgaben des Arbeitgebers refinanzieren den gesetzlichen Pflichtzuschuss von 15 % vollständig - die bAV ist somit kostenneutral.

  • ca. 20 % Sozialabgaben-Ersparnis für den AG
  • Refinanziert die gesetzlichen 15 % Pflichtzuschuss
  • Netto-Effekt: Mitarbeiterbindung ohne Mehrkosten
  • Planbar, kalkulierbar, bilanzneutral
§ 3 Nr. 63 EStG

Steuerfreie Bruttoumwandlung

Bis 644 € steuerfrei, 322 € SV-frei (Stand 2026)

Mitarbeiter zahlen Beiträge aus dem Brutto-Entgelt - bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei und bis 8 % steuerfrei. Der Netto-Aufwand liegt nur bei rund 50 % des Beitrags.

  • Bis 322 € / Monat sozialversicherungsfrei (4 % BBG)
  • Bis 644 € / Monat steuerfrei (8 % BBG)
  • Netto-Aufwand ca. 50 % des Bruttobeitrags
  • Doppelte Förderung mit Riester möglich

Gegenüberstellung: Wer profitiert wie von welcher Förderung?

FörderungRechtsgrundlageVorteil ArbeitgeberVorteil Mitarbeiter
Geringverdiener-Förderung§ 100 EStG30 % Zuschuss vom Staat, bis 288 € p.a. je MAZusätzlicher AG-Beitrag ohne Eigenanteil
Lohnnebenkosten-Ersparnis§ 1a BetrAVG (BRSG)ca. 20 % SV-Ersparnis refinanziert die 15 %15 % gesetzlicher AG-Zuschuss verpflichtend
Steuerfreie Bruttoumwandlung§ 3 Nr. 63 EStGGeringere Lohnsumme = geringere AG-AbgabenBis 644 € steuerfrei, 322 € SV-frei (2026)

Hinweis: Vereinfachte Darstellung. Individuelle Effekte abhängig von Beitragshöhe, Brutto-Einkommen und Tarifvertrag. Aktueller Stand 2026.

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