Für CFOs & Geschäftsführer
Finanzen, Steuern und Recht für eine rechtssichere Umsetzung bis ins Detail.
Wir übernehmen die Haftung für die fachgerechte Auswahl, die steuerliche Optimierung und die rechtskonforme Umsetzung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.
Haftungsminimierung
So schließt HORBACH Ihre Arbeitgeber-Haftung weitestgehend aus
Drei dokumentierte Säulen, die Sie vor Beratungs-, Auswahl- und Aufklärungshaftung schützen.
Unabhängige Beratung
Wir beraten produktneutral aus 150+ Tarifen - dokumentiert und nachvollziehbar. Damit minimieren Sie Auswahl- und Beratungshaftung.
Rechtssichere Verträge
Versorgungsordnung, Rahmenvertrag und Entgeltumwandlungsvereinbarung - juristisch geprüft nach aktueller BAG-Rechtsprechung.
Volle Dokumentation
Lückenlose Beratungsprotokolle, Aufklärungsnachweise und Compliance-Reports - Sie sind im Audit jederzeit auskunftsfähig.
Steuerliche Vorteile
§ 3 Nr. 63 EStG: verständlich erklärt
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (2026: 644 € / Monat) und bis zu 4 % sozialabgabenfrei (2026: 322 € / Monat) - aktueller Stand 2026.
- Brutto-Entgeltumwandlung reduziert das zu versteuernde Einkommen.
- Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten (ca. 20 % SV-Abgaben).
- Mitarbeiter zahlt aus Brutto - Netto-Effekt nur ca. 50 % des Beitrags.
- Doppelte Förderung möglich (Riester innerhalb der bAV).
Beispiel-Rechnung
Vereinfachte Modellrechnung. Tatsächliche Werte abhängig von Steuerklasse, Krankenkasse und Brutto-Einkommen.
Einsparungs-Vergleich
Mit vs. ohne bAV - die Zahlen im Direktvergleich
Beispiel: 50 Mitarbeiter, 100 € Bruttobeitrag pro Monat. Werte gerundet.
| Position | Ohne bAV | Mit HORBACH bAV | Differenz p.a. |
|---|---|---|---|
| Brutto-Lohnsumme (5.000 € × 50 MA × 12) | 3.000.000 € | 2.940.000 € | −60.000 € |
| Sozialabgaben Arbeitgeber (ca. 20 %) | 600.000 € | 588.000 € | −12.000 € |
| Gesetzlicher AG-Zuschuss (15 %) | 0 € | 9.000 € | +9.000 € |
| Bürokratie- & Beratungskosten | ca. 8.000 € | 0 € | −8.000 € |
| Netto-Liquiditäts-Vorteil p.a. | +11.000 € |
Gesetzliche Grundlagen
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Seit 2018 verpflichtet das BRSG Arbeitgeber zu einem Zuschuss bei Entgeltumwandlung - und schafft neue Chancen.
15 % Pflichtzuschuss
Seit 2022 für alle bestehenden Entgeltumwandlungen verpflichtend.
SV-Ersparnis weitergeben
Der gesetzliche Zuschuss entspricht der eingesparten Sozialabgabe.
Sozialpartnermodell
Tarifvertragliche bAV ohne Garantien - höhere Renditechancen.
Geringverdiener-Förderung
Bis 960 € p.a. staatlicher Zuschuss für MA bis 2.575 € brutto.
Staatliche bAV-Förderungen
Drei Förderhebel, die Ihre bAV kostenneutral machen
Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge mit konkreten Zuschüssen und Abgabenersparnissen - für Arbeitgeber wie für Mitarbeiter.
Geringverdiener-Förderung
Bis zu 288 € p.a. geschenkt vom Staat
Für Mitarbeiter mit bis zu 2.575 € Bruttogehalt erhält der Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss von 30 % auf den bAV-Beitrag - direkt verrechnet über die Lohnsteuer.
- Zielgruppe: MA bis 2.575 € brutto/Monat
- 30 % staatlicher Zuschuss auf den AG-Beitrag
- Bis zu 288 € pro Mitarbeiter pro Jahr
- Verrechnung direkt über die Lohnsteuer-Anmeldung
Lohnnebenkosten-Ersparnis
ca. 20 % SV-Ersparnis refinanzieren den AG-Zuschuss
Die durch die Entgeltumwandlung eingesparten Sozialabgaben des Arbeitgebers refinanzieren den gesetzlichen Pflichtzuschuss von 15 % vollständig - die bAV ist somit kostenneutral.
- ca. 20 % Sozialabgaben-Ersparnis für den AG
- Refinanziert die gesetzlichen 15 % Pflichtzuschuss
- Netto-Effekt: Mitarbeiterbindung ohne Mehrkosten
- Planbar, kalkulierbar, bilanzneutral
Steuerfreie Bruttoumwandlung
Bis 644 € steuerfrei, 322 € SV-frei (Stand 2026)
Mitarbeiter zahlen Beiträge aus dem Brutto-Entgelt - bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei und bis 8 % steuerfrei. Der Netto-Aufwand liegt nur bei rund 50 % des Beitrags.
- Bis 322 € / Monat sozialversicherungsfrei (4 % BBG)
- Bis 644 € / Monat steuerfrei (8 % BBG)
- Netto-Aufwand ca. 50 % des Bruttobeitrags
- Doppelte Förderung mit Riester möglich
Gegenüberstellung: Wer profitiert wie von welcher Förderung?
| Förderung | Rechtsgrundlage | Vorteil Arbeitgeber | Vorteil Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Geringverdiener-Förderung | § 100 EStG | 30 % Zuschuss vom Staat, bis 288 € p.a. je MA | Zusätzlicher AG-Beitrag ohne Eigenanteil |
| Lohnnebenkosten-Ersparnis | § 1a BetrAVG (BRSG) | ca. 20 % SV-Ersparnis refinanziert die 15 % | 15 % gesetzlicher AG-Zuschuss verpflichtend |
| Steuerfreie Bruttoumwandlung | § 3 Nr. 63 EStG | Geringere Lohnsumme = geringere AG-Abgaben | Bis 644 € steuerfrei, 322 € SV-frei (2026) |
Hinweis: Vereinfachte Darstellung. Individuelle Effekte abhängig von Beitragshöhe, Brutto-Einkommen und Tarifvertrag. Aktueller Stand 2026.
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